Zeit- und Entscheidungsdruck, hohe Arbeitsdichte, hohe Erwartungen und Erfolgsvorgaben, genauso auch Arbeitsplatzunsicherheit und befristete Arbeitsverträge überfordern und erschöpfen eine steigende Zahl von Menschen. Deshalb sind Unternehmer seit dem Jahr 2013 laut Arbeitsschutzgesetz § 4 und § 5 verpflichtet, psychische Gefährdungsfaktoren im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung zu erheben. Gleichzeitig ergibt sich hierdurch die Chance, wertvolle Daten und daraus Erkenntnisse für Ihr Unternehmen zu ziehen.

Warum ist eine psychische Gefährdungsbeurteilung wichtig?

  • Rechtliche Konsequenzen bei fehlender Beurteilung
  • Geringere Mitarbeiterfluktuation
  • Psychische Erkrankung als dritthäufigster Krankheitsgrund
  • Sie zahlen für Leistungen, die Sie nicht erhalten

Als Präventionsexperte für Stress, Erschöpfung und Burnout unterstütze ich Sie:

  • Festlegung von Tätigkeiten/Bereichen, für die die Gefährdungsbeurteilung durchgeführt werden soll
  • Ermittlung & Beurteilung der psychischen Belastung der Arbeit
  • Entwicklung und Umsetzung von Maßnahmen
  • Kontrolle der Wirksamkeit der umgesetzten Maßnahmen
  • Aktualisierung/Fortschreibung der der Gefährdungsbeurteilung im Falle geänderter Gegebenheiten
  • Dokumentation